Landgericht Düsseldorf, 2005-11-30, 10 O 144/04

10 O 144/04Kantonsgericht30.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 10 O 144/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-30

Aktenzeichen: 10 O 144/04

ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:1130.10O144.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin jeden zukünftigen Schaden aus dem Vorfall vom 16.05.2000 unter Berücksichtigung eines Mitverschul-densanteils von 1/3 zu ersetzen, soweit es sich dabei um gemäß § 116 SGB X übergegangene Schadensersatzan-sprüche des Herrn X handelt.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3 zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe 110% des zu voll-streckenden Betrages.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu voll-streckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Be-klagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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