4b O 239/05•Landgericht Düsseldorf, 2005-12-01, 4b O 239/05
Landgericht Düsseldorf, 2005-12-01, 4b O 239/05
4b O 239/05Kantonsgericht01.12.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4b O 239/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-12-01
Aktenzeichen: 4b O 239/05
ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:1201.4B.O239.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4b Zivilkammer
Tenor
-
Die Klage wird abgewiesen.
-
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung
in Höhe von 110% der jeweils beizutreibenden Forderung.
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