Landgericht Düsseldorf, 2005-12-01, 4b O 239/05

4b O 239/05Kantonsgericht01.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4b O 239/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-01

Aktenzeichen: 4b O 239/05

ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:1201.4B.O239.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b Zivilkammer

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung

in Höhe von 110% der jeweils beizutreibenden Forderung.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.