Landgericht Düsseldorf, 2005-12-14, 5 O 616/03

5 O 616/03Kantonsgericht14.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 5 O 616/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-14

Aktenzeichen: 5 O 616/03

ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:1214.5O616.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter am Landgericht Dr. Wienert

Tenor

Das Versäumnisurteil der Kammer vom 12.01.2005 wird aufrecht erhal-ten.

Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu voll-streckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom 12.01.2005 darf nur gegen Leitung der genannten Sicherheit fortgesetzt werden.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch die selbstschuldnerische Bürg-schaft einer Großbank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.

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