10 O 550/04•Landgericht Düsseldorf, 2006-05-12, 10 O 550/04
Landgericht Düsseldorf, 2006-05-12, 10 O 550/04
10 O 550/04Kantonsgericht12.05.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 10 O 550/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-05-12
Aktenzeichen: 10 O 550/04
ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0512.10O550.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin .
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zwangsweise durchzusetzenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in der Europäischen Union ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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