4b O 208/05•Landgericht Düsseldorf, 2006-05-16, 4b O 208/05
Landgericht Düsseldorf, 2006-05-16, 4b O 208/05
4b O 208/05Kantonsgericht16.05.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4b O 208/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-05-16
Aktenzeichen: 4b O 208/05
ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0516.4B.O208.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4b Zivilkammer
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 95%, die Beklagte 5%.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte hinge-gen nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der jeweils beizutreibenden Forderung.
Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der jeweils beizutrei-benden Forderung abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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