Landgericht Düsseldorf, 2006-05-16, 4b O 208/05

4b O 208/05Kantonsgericht16.05.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4b O 208/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-05-16

Aktenzeichen: 4b O 208/05

ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0516.4B.O208.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b Zivilkammer

Tenor

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 95%, die Beklagte 5%.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte hinge-gen nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der jeweils beizutreibenden Forderung.

Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der jeweils beizutrei-benden Forderung abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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