Landgericht Düsseldorf, 2006-05-18, 21 S 288/05

21 S 288/05Kantonsgericht18.05.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 21 S 288/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-05-18

Aktenzeichen: 21 S 288/05

ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0518.21S288.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 01.07.2005 – 41 C 2845 – wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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