Landgericht Düsseldorf, 2006-07-11, 4a O 495/05

4a O 495/05Kantonsgericht11.07.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 495/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-07-11

Aktenzeichen: 4a O 495/05

ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0711.4A.O495.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

I.

Der Beklagte wird verurteilt an den Kläger 2.980,37 € nebst Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 10. Januar 2006 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 48 % und der Beklagte 52 %.

III.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000,- Eur abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.