25 T 655/06•Landgericht Düsseldorf, 2006-08-14, 25 T 655/06
Landgericht Düsseldorf, 2006-08-14, 25 T 655/06
25 T 655/06Kantonsgericht14.08.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 25 T 655/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-08-14
Aktenzeichen: 25 T 655/06
ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0814.25T655.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Manegold-Burckhardt, Richterin am Landgericht
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Beteiligte zu 1) hat die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens sowie die den Beteiligten zu 2. – 8. im Beschwerdeverfahren notwendig entstandenen außergerichtlichen Kosten zu tragen.
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