Landgericht Düsseldorf, 2006-08-14, 25 T 655/06

25 T 655/06Kantonsgericht14.08.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 25 T 655/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-08-14

Aktenzeichen: 25 T 655/06

ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0814.25T655.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Manegold-Burckhardt, Richterin am Landgericht

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beteiligte zu 1) hat die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens sowie die den Beteiligten zu 2. – 8. im Beschwerdeverfahren notwendig entstandenen außergerichtlichen Kosten zu tragen.

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