Landgericht Düsseldorf, 2006-08-15, 4a O 141/06

4a O 141/06Kantonsgericht15.08.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 141/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-08-15

Aktenzeichen: 4a O 141/06

ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0815.4A.O141.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a Zivilkammer

Tenor

I.

Die Zwangsvollstreckung aus dem vollstreckbaren Urteil des Landge-richts Düsseldorf vom 25.2.2003 zum Aktenzeichen 4a O 121/02 in der Fassung des Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 25.5.2004 zum Aktenzeichen I-20 U 62/03 wird hinsichtlich des Ur-teilsausspruchs zu I. für unzulässig erklärt.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

III.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 12.500,-- Euro vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien wird nachgelassen, Sicherheit auch durch die unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse zu erbringen.

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