4a O 281/06•Landgericht Düsseldorf, 2006-09-07, 4a O 281/06
Landgericht Düsseldorf, 2006-09-07, 4a O 281/06
4a O 281/06Kantonsgericht07.09.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 281/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-09-07
Aktenzeichen: 4a O 281/06
ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0907.4A.O281.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung kann durch die unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in Deutschland als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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