Landgericht Düsseldorf, 2006-09-07, 4a O 281/06

4a O 281/06Kantonsgericht07.09.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 281/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-09-07

Aktenzeichen: 4a O 281/06

ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0907.4A.O281.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann durch die unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in Deutschland als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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