2b O 229/04•Landgericht Düsseldorf, 2006-09-20, 2b O 229/04
Landgericht Düsseldorf, 2006-09-20, 2b O 229/04
2b O 229/04Kantonsgericht20.09.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2b O 229/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-09-20
Aktenzeichen: 2b O 229/04
ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0920.2B.O229.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Vorsitzende Richterin am LG Stockschlaeder-Nöll, Richterin am LG Strupp-Müler, Richterin am LG Dr. D
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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