Landgericht Düsseldorf, 2006-09-28, 3 O 106/06

3 O 106/06Kantonsgericht28.09.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 3 O 106/06 — Verzichtsurteil

Entscheidungsdatum: 2006-09-28

Aktenzeichen: 3 O 106/06

ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0928.3O106.06.00

Dokumenttyp: Verzichtsurteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird – soweit über sie nicht bereits durch Teil-Anerkenntnisurteil vom 26.06.2006 entschieden wurde – abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

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