32 O 39/06•Landgericht Düsseldorf, 2006-10-24, 32 O 39/06
Landgericht Düsseldorf, 2006-10-24, 32 O 39/06
32 O 39/06Kantonsgericht24.10.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 32 O 39/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-10-24
Aktenzeichen: 32 O 39/06
ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:1024.32O39.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Kläger gegenüber der Beklagten unverfallbare Versorgungsanwartschaften in Höhe von jährlich 270.000,- € nach Maßgabe von § 6 des zwischen den Parteien am 28. Januar 2002 abgeschlossenen Anstellungsvertrages in Verbindung mit der Versorgungszusage der X GmbH gegenüber dem Kläger vom 20. Dezember 1990 sowie den Nachträgen vom 28. Dezember 1990, 20. Januar 1992 und 14. Januar 1993 hat.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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