Landgericht Düsseldorf, 2006-10-26, 4a O 182/05

4a O 182/05Kantonsgericht26.10.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 182/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-10-26

Aktenzeichen: 4a O 182/05

ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:1026.4A.O182.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

III.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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