Landgericht Düsseldorf, 2006-11-08, 4b O 39/06 ZV

4b O 39/06 ZVKantonsgericht08.11.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4b O 39/06 ZV — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-11-08

Aktenzeichen: 4b O 39/06 ZV

ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:1108.4B.O39.06ZV.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4b Zivilkammer

Tenor

Der Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die im Vergleich vom 30.08.2006 in Ziffer I. und/oder Ziffer II. übernommene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, jeweils zu vollziehen am Geschäftsführer der Beklagten, angedroht.

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