8 O 86/06•Landgericht Düsseldorf, 2006-11-09, 8 O 86/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 8 O 86/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-09
Aktenzeichen: 8 O 86/06
ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:1109.8O86.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen ihre außergerichtlichen Kosten Teweils selbst. Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen – als Teilschuldner – der Kläger zu 1) zu 31 %, der Kläger zu 2) zu 53 % und der Kläger zu 3) zu 16 %.
Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 11 % über dem aus den Urteil Teweils vollstreckbaren Beträgen vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.