Landgericht Düsseldorf, 2006-11-09, 8 O 86/06

8 O 86/06Kantonsgericht09.11.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 8 O 86/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-09

Aktenzeichen: 8 O 86/06

ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:1109.8O86.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen ihre außergerichtlichen Kosten Teweils selbst. Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen – als Teilschuldner – der Kläger zu 1) zu 31 %, der Kläger zu 2) zu 53 % und der Kläger zu 3) zu 16 %.

Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 11 % über dem aus den Urteil Teweils vollstreckbaren Beträgen vorläufig vollstreckbar.

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