Landgericht Düsseldorf, 2006-11-27, 2b O 87/06

2b O 87/06Kantonsgericht27.11.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2b O 87/06 — Vorbehaltsurteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-27

Aktenzeichen: 2b O 87/06

ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:1127.2B.O87.06.00

Dokumenttyp: Vorbehaltsurteil

Spruchkörper: 2b Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 978.581,66 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 6. Juni 2006 (Rechtshängigkeit) zu zahlen Zug um Zug gegen Übergabe einer selbstschuldnerischen, unwiderruflichen, unbefristeten, auf erstes Anfordern zahlbaren Bürgschaft einer deutschen Großbank oder eines deutschen öffentlich-rechtlichen Kreditinstitutes in Höhe von 725.000,- Euro.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages vorläufig abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Der Beklagten bleibt die Ausführung ihrer Rechte im Nachverfahren vorbehalten.

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