Landgericht Düsseldorf, 2006-12-21, 4a O 471/05

4a O 471/05Kantonsgericht21.12.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 471/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-12-21

Aktenzeichen: 4a O 471/05

ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:1221.4A.O471.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b Zivilkammer

Tenor

I.

Unter Abweisung der Klage wird auf die Widerklage festgestellt, dass die Beklagte Rechteinhaberin der in der nachfolgend wiedergegebenen Anlage B1 aufgeführten Patentanmeldungen ist:

II.

Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

III.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt zu 70 % die Klägerin, zu 30 % wer-den sie der Beklagten auferlegt.

IV.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, unbe-dingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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