11 O 139/06•Landgericht Düsseldorf, 2007-01-11, 11 O 139/06
Landgericht Düsseldorf, 2007-01-11, 11 O 139/06
11 O 139/06Kantonsgericht11.01.2007
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 11 O 139/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-01-11
Aktenzeichen: 11 O 139/06
ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0111.11O139.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin Versicherungsschutz für den Versicherungsfall vom 06. 08. 2005 zu gewähren.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckendes Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer großen Bank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
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