4a O 521/05•Landgericht Düsseldorf, 2007-01-23, 4a O 521/05
Landgericht Düsseldorf, 2007-01-23, 4a O 521/05
4a O 521/05Kantonsgericht23.01.2007
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 521/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-01-23
Aktenzeichen: 4a O 521/05
ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0123.4A.O521.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Widerklage wird abgewiesen.
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Die Gerichtskosten, die außergerichtlichen Kosten der Klägerin und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) tragen die Klägerin zu 91 % und die Beklagte zu 1) zu 9 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) trägt die Klägerin.
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Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Den Parteien wird nachgelassen, die Sicherheit auch durch die unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in Deutschland als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse zu leisten.
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