Landgericht Düsseldorf, 2007-02-16, 15 O 390/05

15 O 390/05Kantonsgericht16.02.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 15 O 390/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-02-16

Aktenzeichen: 15 O 390/05

ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0216.15O390.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 31.03.2006 wird aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird

nachgelassen, die Zwangsvollstreckung X der Kosten

durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils

zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht

die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher

Höhe leistet.

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