4b O 358/06•Landgericht Düsseldorf, 2007-02-22, 4b O 358/06
Landgericht Düsseldorf, 2007-02-22, 4b O 358/06
4b O 358/06Kantonsgericht22.02.2007
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4b O 358/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-22
Aktenzeichen: 4b O 358/06
ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0222.4B.O358.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4b. Zivilkammer
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte 38.599,86 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.12.2006 zu zahlen.
III.
Die weitergehende Widerklage wird abgewiesen.
IV.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 91 % und die Beklagte zu 9 %. Ausgenommen sind die Mehrkosten, die durch die Anrufung des unzuständigen Landgerichts Münster entstanden sind; diese hat vorab der Kläger zu tragen.
V.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte jedoch nur gegen Sicherheits-leistung von 46.000,00 €.
Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung von 800,00 € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
VI.
Der Streitwert wird auf 50.782,17 € festgesetzt.
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