Landgericht Düsseldorf, 2007-02-27, 4a O 3/06

4a O 3/06Kantonsgericht27.02.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 3/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-02-27

Aktenzeichen: 4a O 3/06

ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0227.4A.O3.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Streithelferin der Beklagten werden der Klägerin auferlegt. Der Streithelfer der Klägerin trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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