24 b Ns 9/06•Landgericht Düsseldorf, 2007-03-08, 24 b Ns 9/06
Landgericht Düsseldorf, 2007-03-08, 24 b Ns 9/06
24 b Ns 9/06Kantonsgericht08.03.2007
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 24 b Ns 9/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-08
Aktenzeichen: 24 b Ns 9/06
ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0308.24B.NS9.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24 b. Strafkammer
Tenor
Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das angefochtene Urteil aufgehoben.
Die Angeklagten werden wegen einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache bei Ausschreibungen zu Geldstrafen von jeweils 150 Tagessätzen verurteilt, deren Höhe bei den Angeklagten X und Y 83,- Euro und bei dem Angeklagten Z 66,- Euro beträgt.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Strafvorschrift:
§ 298 StGB
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