6 O 389/06•Landgericht Düsseldorf, 2007-03-27, 6 O 389/06
Landgericht Düsseldorf, 2007-03-27, 6 O 389/06
6 O 389/06Kantonsgericht27.03.2007
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 6 O 389/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-27
Aktenzeichen: 6 O 389/06
ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0327.6O389.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die einstweilige Verfügung des Gerichts vom 09.10.2006 – 6 O 389/06 – in Gestalt des Beschlusses vom 14.02.2007 wird aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zutragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung des Beklagten durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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