19 T 28/07•Landgericht Düsseldorf, 2007-05-08, 19 T 28/07
Landgericht Düsseldorf, 2007-05-08, 19 T 28/07
19 T 28/07Kantonsgericht08.05.2007
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 19 T 28/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-05-08
Aktenzeichen: 19 T 28/07
ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0508.19T28.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Antragsstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Neuss vom 15.12.2006 wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller. Dieser hat auch die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegner zu erstatten.
Wert für das Beschwerdeverfahren und das Verfahren 1. Instanz: 75.000,- €
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