Landgericht Düsseldorf, 2007-05-08, 19 T 28/07

19 T 28/07Kantonsgericht08.05.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 19 T 28/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-05-08

Aktenzeichen: 19 T 28/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0508.19T28.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragsstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Neuss vom 15.12.2006 wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller. Dieser hat auch die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegner zu erstatten.

Wert für das Beschwerdeverfahren und das Verfahren 1. Instanz: 75.000,- €

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