14c O 140/06•Landgericht Düsseldorf, 2007-05-09, 14c O 140/06
Landgericht Düsseldorf, 2007-05-09, 14c O 140/06
14c O 140/06Kantonsgericht09.05.2007
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 14c O 140/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-09
Aktenzeichen: 14c O 140/06
ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0509.14C.O140.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen der Kläger zu 1. zu 14 %, der Kläger zu 2. zu 83 % und der Kläger zu 3. zu 3 %. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Kläger selbst.
III.
Das Urteil ist gegenüber den Klägern zu 1. und 3. ohne Sicherheitsleistung, gegenüber dem Kläger zu 2. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Den Klägern zu 1. und 3. wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.