1 O 252/05•Landgericht Düsseldorf, 2007-05-15, 1 O 252/05
Landgericht Düsseldorf, 2007-05-15, 1 O 252/05
1 O 252/05Kantonsgericht15.05.2007
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 1 O 252/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-15
Aktenzeichen: 1 O 252/05
ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0515.1O252.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger je 85.215,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.07.2003 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 10 % und die Beklagten je 30 % zu tragen.
Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Für die Beklagten ist das Urteil wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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