Landgericht Düsseldorf, 2007-05-16, 21 S 504/05

21 S 504/05Kantonsgericht16.05.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 21 S 504/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-05-16

Aktenzeichen: 21 S 504/05

ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0516.21S504.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 25. November 2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – Az.: 30 C 12505/02 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

  1. Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.

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