36 T 14/05•Landgericht Düsseldorf, 2007-05-16, 36 T 14/05
Landgericht Düsseldorf, 2007-05-16, 36 T 14/05
36 T 14/05Kantonsgericht16.05.2007
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 36 T 14/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-05-16
Aktenzeichen: 36 T 14/05
ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0516.36T14.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer für Handelssachen
Tenor
wird auf die Beschwerde der Gesellschaft der Beschluss des Amtsgerichts Neuss vom 06.07.2005 teilweise aufgehoben:
Die gemäß anliegender Aufstellung gezahlten Überzahlungsbeträge bis zum Datum der Kostenrechnung vom 04.10.2001 (einschließlich) sind bezüglich der Überzah-lungsbeträge gemäß der anliegenden Tabelle im „Verzinsungszeitraum“ mit 6 % zu verzinsen. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die weitere Beschwerde wird gem. § 14 Abs. 5 Satz 1 KostenO zugelassen.
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