4b O 58/07•Landgericht Düsseldorf, 2007-06-05, 4b O 58/07
Landgericht Düsseldorf, 2007-06-05, 4b O 58/07
4b O 58/07Kantonsgericht05.06.2007
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4b O 58/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-06-05
Aktenzeichen: 4b O 58/07
ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0605.4B.O58.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4b Zivilkammer
Tenor
I. Es wird festgestellt, dass das einstweilige Verfügungsverfahren in der Hauptsache erledigt ist.
II. Die Verfügungsbeklagte trägt die weiteren Kosten des Verfahrens.
III. Streitwert: 5.000.000 EUR
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