Landgericht Düsseldorf, 2007-06-12, 4a O 59/07

4a O 59/07Kantonsgericht12.06.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 59/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-06-12

Aktenzeichen: 4a O 59/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0612.4A.O59.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Beklagte wird verurteilt, 4.255,38 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 23.12.2006 an die Klägerin zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

III.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheit kann jeweils auch durch die unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in Deutschland an¬säs-sigen, als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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