9 O 559/04•Landgericht Düsseldorf, 2007-06-27, 9 O 559/04
Landgericht Düsseldorf, 2007-06-27, 9 O 559/04
9 O 559/04Kantonsgericht27.06.2007
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 9 O 559/04 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2007-06-27
Aktenzeichen: 9 O 559/04
ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0627.9O559.04.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: Richter Dr. Büttner
Tenor
Die Klage gegen den Beklagten zu 2. wird abgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2. trägt der Kläger. Im Übrigen bleibt die Kostenentscheidung dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages.
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