13 O 249/05•Landgericht Düsseldorf, 2007-06-29, 13 O 249/05
Landgericht Düsseldorf, 2007-06-29, 13 O 249/05
13 O 249/05Kantonsgericht29.06.2007
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 13 O 249/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-06-29
Aktenzeichen: 13 O 249/05
ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0629.13O249.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.
Die Sicherheitsleistung kann in Form der unwiderruflichen, un-bedingten und unbefristeten Bürgschaft einer großen europäi-schen Bank, Volksbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
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