Landgericht Düsseldorf, 2007-07-03, 4a O 60/07

4a O 60/07Kantonsgericht03.07.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 60/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-07-03

Aktenzeichen: 4a O 60/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0703.4A.O60.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a Zivilkammer

Tenor

Der Antragsgegner wird verurteilt, es zu unterlassen, Hundegeschirre aus Neopren und Nylon bestehend aus reißfestem Polyesterband unterfüttert mit Neopren

herzustellen, in den Verkehr zu bringen und anzubieten,

bei denen der Leinenring an einem Polyesterband vom Brustgurt aus schräg nach oben verlaufend separat und nicht direkt an dem Geschirr angebracht ist.

II.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt. Die durch die Anrufung des örtlich unzuständigen Landgerichts Detmold entstandenen Kosten hat die Antragstellerin zu tragen.

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