Landgericht Düsseldorf, 2007-08-03, 39 O 135/06

39 O 135/06Kantonsgericht03.08.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 39 O 135/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-08-03

Aktenzeichen: 39 O 135/06

ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0803.39O135.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Anträge der Antragsteller auf Festsetzung einer höheren Barabfindung werden zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin zu 2. trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des gemeinsamen Vertreters der nicht am Verfahren beteiligten Aktionäre mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller, die diese selbst zu tragen haben.

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