39 O 135/06•Landgericht Düsseldorf, 2007-08-03, 39 O 135/06
Landgericht Düsseldorf, 2007-08-03, 39 O 135/06
39 O 135/06Kantonsgericht03.08.2007
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 39 O 135/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-08-03
Aktenzeichen: 39 O 135/06
ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0803.39O135.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Anträge der Antragsteller auf Festsetzung einer höheren Barabfindung werden zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin zu 2. trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des gemeinsamen Vertreters der nicht am Verfahren beteiligten Aktionäre mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller, die diese selbst zu tragen haben.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.