Landgericht Düsseldorf, 2007-08-22, 11 O 31/06

11 O 31/06Kantonsgericht22.08.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 11 O 31/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-08-22

Aktenzeichen: 11 O 31/06

ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0822.11O31.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Vors. Richter am LG Oltrogge

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 47.689,66 EURO nebst 8 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 15. 04. 2005 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin weitere 804,50 EURO nebst 8 % Zinsen seit dem 11. 04. 2006 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer großen Bank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.

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