14e O 55/05•Landgericht Düsseldorf, 2007-08-30, 14e O 55/05
Landgericht Düsseldorf, 2007-08-30, 14e O 55/05
14e O 55/05Kantonsgericht30.08.2007
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 14e O 55/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-08-30
Aktenzeichen: 14e O 55/05
ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0830.14E.O55.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14e Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den K läger 13.567,45 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 01.04.2005 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckkbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages. Die Sicherheitsleistung kann in Form der unwiderruflichen, unbedingten und unbefristeten Bürgschaft einer großen europäischen Bank, Volksbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
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