Landgericht Düsseldorf, 2007-09-05, 30 O 9/07

30 O 9/07Kantonsgericht05.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 30 O 9/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-09-05

Aktenzeichen: 30 O 9/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0905.30O9.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Kammer für Baulandsachen

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. Die

außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 3.-14. sind nicht

erstattungsfähig.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragsteller dürfen die

Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe

von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages

abwenden, wenn nicht der Antragsgegner vor der Vollstreckung

Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

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