30 O 9/07•Landgericht Düsseldorf, 2007-09-05, 30 O 9/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 30 O 9/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-09-05
Aktenzeichen: 30 O 9/07
ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0905.30O9.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kammer für Baulandsachen
Tenor
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. Die
außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 3.-14. sind nicht
erstattungsfähig.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragsteller dürfen die
Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe
von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages
abwenden, wenn nicht der Antragsgegner vor der Vollstreckung
Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
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