39 O 9/07•Landgericht Düsseldorf, 2007-09-05, 39 O 9/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 39 O 9/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-09-05
Aktenzeichen: 39 O 9/07
ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0905.39O9.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 71.385,71 Euro nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 15.509,71 Euro seit dem 15. Mai 2005, aus weiteren 6.429,07 Euro seit dem 30. Mai 2005, aus weiteren 8.294,66 Euro seit dem 19. Juni 2005, aus weiteren 10.617,41 Euro seit dem 1. Juli 2005, aus weiteren 2.108,40 Euro seit dem 14. Juli 2005, aus weiteren 15.149,44 Euro seit dem 28. Mai 2005, aus weiteren 2.407,76 Euro seit dem 23. August 2005, aus weiteren 6.565,03 Euro seit dem 5. Oktober 2005, aus weiteren 192,00 Euro seit dem 8. November 2005 und aus weiteren 112,23 Euro seit dem 1. Februar 2006 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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