Landgericht Düsseldorf, 2007-09-06, 11 O 169/07

11 O 169/07Kantonsgericht06.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 11 O 169/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-09-06

Aktenzeichen: 11 O 169/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0906.11O169.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.042,68 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Juni 2007 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits, mit Ausnahme der Kosten der Streithelferin, werden der Beklagten auferlegt.

Die Streithelferin hat ihre eigenen Kosten selber zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer großen Bank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.

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