Landgericht Düsseldorf, 2007-09-28, 11 O 242/06

11 O 242/06Kantonsgericht28.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 11 O 242/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-09-28

Aktenzeichen: 11 O 242/06

ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0928.11O242.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin am Landgericht Schmidt

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Klägerin und Kläger können die gegen sie gereichtete Vollstreckung jeweils abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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