Landgericht Düsseldorf, 2007-10-29, 9 O 145/07

9 O 145/07Kantonsgericht29.10.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 9 O 145/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-10-29

Aktenzeichen: 9 O 145/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:1029.9O145.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Vorsitzende Richterin am Landgericht Sasse, Richterin am Landgericht Toporzysek. Richter Dr. Büttner

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits

haben die Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar

gegen Sicherheitsleistung in Höhe

von 110 % des zu vollstreckenden

Betrages.

Die Sicherheitsleistung kann in Form

der unwiderruflichen, unbedingten und

unbefristeten Bürgschaft einer großen

europäischen Bank, Volksbank oder

öffentlich-rechtlichen Sparkasse

erbracht werden.

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