9 O 145/07•Landgericht Düsseldorf, 2007-10-29, 9 O 145/07
Landgericht Düsseldorf, 2007-10-29, 9 O 145/07
9 O 145/07Kantonsgericht29.10.2007
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 9 O 145/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-10-29
Aktenzeichen: 9 O 145/07
ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:1029.9O145.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Vorsitzende Richterin am Landgericht Sasse, Richterin am Landgericht Toporzysek. Richter Dr. Büttner
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits
haben die Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar
gegen Sicherheitsleistung in Höhe
von 110 % des zu vollstreckenden
Betrages.
Die Sicherheitsleistung kann in Form
der unwiderruflichen, unbedingten und
unbefristeten Bürgschaft einer großen
europäischen Bank, Volksbank oder
öffentlich-rechtlichen Sparkasse
erbracht werden.
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