Landgericht Düsseldorf, 2007-11-06, 4b O 438/06

4b O 438/06Kantonsgericht06.11.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4b O 438/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-11-06

Aktenzeichen: 4b O 438/06

ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:1106.4B.O438.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b Zivilkammer

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

III.

Das Urteil ist für die Beklagten hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

IV.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 250.000,00 € festgesetzt.

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