Landgericht Düsseldorf, 2007-11-12, 25 T 328/07

25 T 328/07Kantonsgericht12.11.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 25 T 328/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-11-12

Aktenzeichen: 25 T 328/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:1112.25T328.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beteiligten zu 1. auferlegt.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.

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