39 O 44/07•Landgericht Düsseldorf, 2007-11-23, 39 O 44/07
Landgericht Düsseldorf, 2007-11-23, 39 O 44/07
39 O 44/07Kantonsgericht23.11.2007
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 39 O 44/07 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-23
Aktenzeichen: 39 O 44/07
ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:1123.39O44.07.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 9. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt,
der Klägerin einen Buchauszug über alle von der Klägerin zwischen dem 01.07.2006 und 01.09.2006 vermittelten oder im Sinne von § 87 Abs. 3 HGB angebahnten Geschäfte zu erteilen, wobei dieser Auszug folgende Angaben zu enthalten hat:
Name und Anschrift des Kunden
Auftragsdatum,
Auftragsnummer, soweit vorhanden
vermitteltes Produkt laut Auftrag,
Stadium der Ausführung des Geschäftes bzw. des Standes der Auftragsbearbeitung im Falle angebahnter Geschäfte (§ 87 Abs. 3 HGB),
Stornierungen sowie Gründe der Nichtdurchführung mit Angabe der konkreten Vorgänge einschließlich Daten, die zur Nichtdurchführung des Vertrages führten.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000,00 € vorläufig vollstreckbar.
Die weiteren Entscheidungen bleiben dem Schlussurteil vorbehalten.
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