Landgericht Düsseldorf, 2007-12-06, 12 O 66/06

12 O 66/06Kantonsgericht06.12.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 12 O 66/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-12-06

Aktenzeichen: 12 O 66/06

ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:1206.12O66.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zvilkammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Antragsteller darf die Vollstreckung durch die Antragsgegnerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus diesem Urteil beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht zuvor der Antragsgegner Sicherheit in dieser Höhe leistet.

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