7 O 160/07•Landgericht Düsseldorf, 2007-12-12, 7 O 160/07
Landgericht Düsseldorf, 2007-12-12, 7 O 160/07
7 O 160/07Kantonsgericht12.12.2007
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 7 O 160/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-12-12
Aktenzeichen: 7 O 160/07
ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:1212.7O160.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 529.040,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.08.2006 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten zu 94 % und den Klägern als Gesamtschuldnern zu 6 % auferlegt. Die Kläger als Gesamtschuldner tragen darüber hinaus die Kosten, die durch die Anrufung des unzuständigen Landgerichts G entstanden sind.
Das Urteil ist für beide Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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