Landgericht Düsseldorf, 2008-01-29, 1 O 290/07

1 O 290/07Kantonsgericht29.01.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 1 O 290/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-01-29

Aktenzeichen: 1 O 290/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0129.1O290.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.447,33 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.02.2007 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 339,70 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.