Landgericht Düsseldorf, 2008-02-05, 35 O 128/05

35 O 128/05Kantonsgericht05.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 35 O 128/05 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-05

Aktenzeichen: 35 O 128/05

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0205.35O128.05.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Auskunft darüber zu

erteilen, welche Datenmengen bei ihr im Zeitraum vom 01.07.2005

bis 31.12.2006 in Bezug auf den von den Parteien als Buchungskreise 2071 und 2016 bezeichnetes Programmpaket vorhanden waren.

Die Entscheidung über die Kosten bleibt dem Schlussurteil vorbe-

halten.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 € vor-

läufig vollstreckbar.

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